Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Bei Betreuung von Tieren außerhalb der Wohnung des Halters, muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Für alle Schäden, die vom Tier verursacht werden, haftet der Tierhalter.
2. Wurde dem Freilauf des Tieres vom Tierhalter zugestimmt, so kennt er die Risiken, die beim Kontakt mit anderen Tieren bzw. Freigang entstehen können. Bei Schadensfall können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
4. Vom Tierhalter versichert, dass das zu betreuende Tier keine Parasiten oder ansteckenden Krankheiten hat und geimpft ist.
5. Der Tierhalter verpflichtet sich, Tines Tierservice über Eigenarten, evtl. Krankheiten und Einschränkungen zu informieren.
6. Die Betreuung der Tiere wird nach bestem Wissen und Können von Tines Tierservice übernommen. Die Verpflegung der Tiere erfolgt sachgemäß.
7. Wenn das zu betreuende Tier erkrankt oder sich verletzt, ist Tines Tierservice dazu berechtigt, einen Tierarzt in der Nähe aufzusuchen und mit der Behandlung
zu beauftragen. Sollte die Behandlung von einem bestimmten Tierarzt gewünscht sein, so muss dies im Vertrag angegeben werden. Sollte der angegebene Tierarzt nicht zu erreichen sein, wird das Tier
beim nächst erreichbaren Tierarzt vorgestellt. Anfahrtskosten und Behandlungskosten werden vom Tierhalter übernommen. Außerdem ist Tines Tierservice berechtigt, für die aufgewandte Zeit den normalen
Tarif zu berechnen (siehe Preise von Tines Tierservice).
8. Sollte sich das zu betreuende Tier in der Abwesenheit des Tierhalters schwer verletzen oder erkranken und der Tierarzt rät zum einschläfern des Tieres, so ist Tines Tierservice berechtigt (sollte der Tierhalter nicht erreichbar sein), das Tier einschläfern zu lassen.
9. Tierfutter und Material für Käfige, Katzenstreu etc. ist vom Tierbesitzer in genügender Menge bereitzustellen. Ist dies nicht der Fall, so ist Tines Tierservice dazu berechtigt, diese Dinge auf Kosten des Tierhalters zu besorgen. Für die aufgewandte Zeit wird von Tines Tierservice der normale Tarif berechnet (siehe Preise von Tines Tierservice).
10. Die anvertrauten Räume werden von Tines Tierservice mit größter Sorgfalt betreten. Auf den Erhalt des Inventars und des Hausrates wird geachtet.
11. Tines Tierservice verpflichtet sich, keine Schlüssel anfertigen zu lassen, sowie dritten Personen keinen Zutritt zu den überlassenen Räumen zu gewähren. In Ausnahmezuständen (z.B. Krankheit) kann einer Vertrauensperson von Tines Tierservice der Schlüssel übergeben werden.
12. Die Schlüsselübergabe erfolgt immer persönlich.
13. Bei Neukunden ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich.
14. Die Anmeldung zum Tiersitting ist verbindlich. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, jederzeit vor Beginn der Leistung zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Auftragnehmer. Eine Stornierung bis zu drei Tagen vor Beginn des Tiersitting ist gebührenfrei. Wird der Auftrag innerhalb von 3 Tagen vor Beginn des Tiersitting storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt, 20% des Auftragswertes zu berechnen. Diese Regelung gilt auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages seitens des Tierhalters. Bereits in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
15. Bei zeitlich unbefristeten Aufträgen zählt eine Kündigungsfrist von 3 Tagen.
16. Die Pflegekosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Die Zahlung kann in bar oder durch Überweisung auf das auf der Rechnung bezeichnete Konto erfolgen. Sie erhalten nach der Betreuung eine entsprechende Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Umsatzsteuer angegeben. Da wir von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG Gebrauch machen, sind wir zum Ausweis der Umsatzsteuer nicht berechtigt.
17. Der Tierhalter verpflichtet sich, seine Rückkehr Tines Tierservice gegenüber anzuzeigen. Für den Fall, dass das Tier nicht nach dem vereinbarten Endtermin wieder in Empfang genommen wird, ist Tines Tierservice berechtigt, das Tier anderweitig, auch kostenlos unterzubringen (Tierheim, tierliebende Person etc.). Sollten Tines Tierservice dadurch weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der Tierhalter/Eigentümer.
18. Tines Tierservice respektiert Ihre Privat– und Persönlichkeitssphäre. Daher werden bei der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Persönliche Daten werden nur dann gespeichert, wenn Sie uns diese von sich aus, im Rahmen eines Auftrages angeben. Tines Tierservice nutzt Ihre persönlichen Daten ausschließlich zu Zwecken der Kundenverwaltung. Ihre Daten werden in einem Notfall an zuständige Behörden (Polizei u.s.w.) oder an den behandelnden Tierarzt weitergegeben.
19. Tines Tierservice behält sich vor, eine Betreuung unverzüglich zu beenden, wenn die Tiere Verhaltensauffälligkeiten - wie z.B. Aggression gegenüber Artgenossen oder Menschen - zeigen, die durch den Tierhalter verschwiegen wurden.
Haftungsausschlüsse:
20. Für Unglücksfälle, Entlaufen der Tiere oder Spielverletzungen wird von Tines Tierservice keine Haftung übernommen.
21. Für Verletzungen und Erkrankungen der Tiere wird nicht gehaftet.
22. Sollte ein Tier in der Obhut versterben, wird von Tines Tierservice keine Haftung übernommen.
23. Bei Beförderung von Tieren übernimmt Tines Tierservice keine Haftung.
24. Sollten Verschmutzungen durch die betreuenden Tiere verursacht werden, so übernimmt Tines Tierservice hierfür keine Verantwortung. Tines Tierservice ist berechtigt die Verschmutzung so gut es geht zu beseitigen.
25. Sollten Schäden durch das zu betreuende Tier in den anvertrauten Räumen verursacht werden, wird von Tines Tierservice hierfür keine Haftung übernommen.
26. Wertsachen und Bargeld sind unter Verschluss zu halten, da Tines Tierservice keine Verantwortung und Haftung für fehlende Wertsachen und Bargeld, deren Entwendung durch Dritte erfolgte (Einbruch, Zutrittsrecht von anderen Schlüsselinhabern), übernimmt.